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Autor: SP Seminare

Um die zentrale Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen zu bündeln, soll jedes Institut, das Auslagerungen vornimmt, selbst einen zentralen Auslagerungsbeauftragten bestimmen. Das zentrale Auslagerungsmanagement, welches ein Institut abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einzurichten...

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Welche Anpassungen der MaRisk führen zu erhöhten Anforderungen? Was ändert sich mit den Neuen MaRisk 6.0? Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPE Guidelines) sowie zu Auslagerungen (Guidelines...

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Was sind Eskalationsprozesse?  Es ist eigentlich ein Prozess wie jeder andere auch, der nur besonders gut dann funktionieren muss, wenn er aktiviert wird. Während bei den meisten Prozessen der Ablauf und das Ergebnis im Vordergrund stehen, ist es beim Eskalationsprozess eher die Entscheidungskompetenz und die weitreichende Befugnis der zuständigen...

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Was darf ausgelagert werden? Grundsätzlich sind Aktivitäten und Prozesse auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird. Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation der Verantwortung der Geschäftsleitung an das Auslagerungsunternehmen führen. Die Leitungsaufgaben...

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Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung solcher Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden. Zivilrechtliche Gestaltungen und...

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