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– Seminar Datenschutz-Kompetenz: Sicherer digitaler Umgang mit Chapt GPT & AI –

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Basisseminar Geldwäschebeauftragter – Was ist eine Customer Due  Diligence?

Customer Due Diligence (CDD) ist ein Verfahren, das der Geldwäschebeauftragte zusammen mit dem KYC Onboarding Team vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem neuen Kunden durchführt. Die Customer Due Diligence umfasst eine Reihe von Prüfungen, die darauf abzielen, Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren und zu minimieren. Dabei wird untersucht, ob der Kunde mit höheren Risiken verbunden ist und ob es sich um einen legitimen Geschäftspartner handelt.

Die Customer Due Diligence dient somit dazu, das Risiko für Unternehmen zu minimieren und die Geschäftsbeziehung auf eine solide Basis zu stellen.

Es ist wichtig, eine Customer Due Diligence durchzuführen, bevor man sich mit einem neuen Kunden einlässt. Dabei handelt es sich um eine Untersuchung des Geldwäschebeauftragten, ob der Kunde compliant ist. Dies ist besonders wichtig, wenn man sich auf eine langfristige Geschäftsbeziehung einlassen möchte.

Eine Customer Due Diligence kannst du als Geldwäschebeauftragter auf verschiedene Arten durchgeführen. Zunächst solltest du dich als Geldwäschebeauftragter über den Kunden informieren. Dazu kannst du zum Beispiel das Unternehmensregister oder das Handelsregister einsehen. Auch eine adverse Media-Recherche (Negative News Search) im Internet kann für dich als Geldwäschebeauftragter hilfreich sein.

Des Weiteren sollte man mit dem Kunden persönlich sprechen und ihn nach seiner Geschäftsaktivität zu befragen. Abschließend solltest du als Geldwäschebeauftragter alle Informationen zusammentragen und sorgfältig prüfen, bevor sich dein Unternehmen auf eine Geschäftsbeziehung einlässt.

Aufgaben und Pflichten des Gelwäschebeauftragten – Von Experten lernen mit S+P Seminare.

Customer Due Diligence Prüfung in der Praxis

Die Customer Due Diligence regelt § 10 GwG. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten (CDD), welche du als Geldwäschebeauftragter mit deinem Team zu beachten hast, sind:

  • die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 sowie die Prüfung, ob die für den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist,
  • die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und, soweit dies der Fall ist, die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten nach Maßgabe des § 11 Absatz 5 und des § 12 Absatz 3 und 4; dies umfasst in Fällen, in denen der Vertragspartner keine natürliche Person ist, die Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen,
  • die Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, soweit sich diese Informationen im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei aus der Geschäftsbeziehung ergeben,
  • die Feststellung mit angemessenen, risikoorientierten Verfahren, ob es sich bei dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person, um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt, und
  • die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung einschließlich der Transaktionen, die in ihrem Verlauf durchgeführt werden, zur Sicherstellung, dass diese Transaktionen übereinstimmen
    • mit den beim Verpflichteten vorhandenen Dokumenten und Informationen über den Vertragspartner und gegebenenfalls über den wirtschaftlich Berechtigten, über deren Geschäftstätigkeit und Kundenprofil und,
    • soweit erforderlich, mit den beim Verpflichteten vorhandenen Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte;
  • im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung haben die Verpflichteten sicherzustellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden.

Aufgaben und Pflichten des Gelwäschebeauftragten – Von Experten lernen mit S+P Seminare


Basisseminar Geldwäschebeauftragter: Die Bedeutung eines Risikomanagementsystems nach § 4 GWG

Durch das Risikomanagementsystem nach § 4 GwG stellst du als Geldwäschebeauftragter sicher, dass Risiken erkannt und analysiert werden, bevor sie zu einem Problem werden. Zudem hilft das System deinem Unternehmen, seine Geldwäscherisiken zu minimieren und besser zu verstehen, wie mit ihnen umgegangen werden sollte.

Die Einführung eines Risikomanagementsystems zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ist für alle Unternehmen verpflichtend, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Dazu gehören insbesondere Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, Anbieter von grenzüberschreitenden Zahlungsdiensten, Wertpapierhandelsplattformen und Kryptoverwahrstellen.

Das Risikomanagementsystem muss folgende Aspekte berücksichtigen:

– Ermittlung des Kundentyps nach den CDD-Regeln

– Festlegung der Sorgfaltspflichten – Kennzeichnung von Geschäften mit erhöhtem Risiko (EDD)

– Überprüfung dieser Angaben zum Zweck der Identifizierung

– Durchführung von Transaktionsüberwachungen – Dokumentation und Aufbewahrung

Ein funktionierendes Risikomanagementsystem ist für eine Organisation unerlässlich, da es dabei hilft, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Ein solches System hilft auch dabei, die Kosten eines Schadensfalls zu minimieren und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

S+P Seminare – Wir bringen dich auf den neuesten Stand als Geldwäschebeauftragter.


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