Risikoanalyse § 5 GwG
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Risikoanalyse nach §5 GwG
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Embargos und Sanktionen – Neue Compliance-Pflichten
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Risikoanalyse nach § 5 GwG
Eine Risikoanalyse nach § 5 GwG – Aufbau, Struktur und Inhalt.
Die Risikoanalyse ist gemäß § 5 Geldwäschegesetz ein wesentliches Instrument des Geldwäsche Beauftragten zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche. Dabei handelt es sich um einen Prozess, in dem die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung offengelegt, bewertet und – soweit möglich – minimiert werden.
Die Risikoanalyse nach § 5 GwG setzt sich aus fünf Schritten zusammen:
- die vollständige Bestandsaufnahme der unternehmensspezifischen Situation,
- die Erfassung und Identifizierung der kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen sowie der
geografischen Risiken, - die Kategorisierung, d.h. Einteilung in Risikogruppen, und ggf. zusätzliche Gewichtung, d.h. Bewertung, der identifizierten Risiken,
- die Entwicklung und Umsetzung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen, die im Rahmen der erforderlichen Geldwäsche-Präventionsmaßnahmen aufgrund des Ergebnisses der Risikoanalyse
verwendet werden, - die Überprüfung und Weiterentwicklung der bisher getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen
unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Risikoanalyse.
Ziel dieser Analyse ist es, die wesentlichen Merkmale der Kunden- bzw. Geschäftsbeziehung zu ermitteln und zu bewerten. Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
- Woher stammt das Geld des Kunden?
- Welche Art von Geschäftsbeziehung besteht mit dem Kunden?
- Welches sind die Motive des Kunden für die Geschäftsbeziehung?
Auf Basis dieser Informationen kann der Geldwäschebeauftragte einschätzen, ob das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hoch oder niedrig ist.
In der Transaktionsanalyse werden die einzelnen Transaktionen des Kunden auf ihre Plausibilität überprüft. Dabei wird untersucht, ob die Transaktionen mit den Angaben in der Kunden- bzw. Geschäftsbeziehungsanalyse übereinstimmen. Auch hier gilt: Je höher das Risiko, desto genauer ist die KYC-Analyse.
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Aufbau und Struktur der Risikoanalyse
Die Risikoanalyse ist ein wesentliches Instrument des Geldwäschegesetzes (§ 5 GwG), um die Gefahr der Geldwäsche zu minimieren. Sie dient dazu, die Risiken für das Unternehmen bei der Durchführung von Geschäften mit Kunden einzuschätzen und diese Risiken angemessen zu berücksichtigen.
Die Risikoanalyse ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagementsystems eines Unternehmens. Inhaltlich geht es in der Risikoanalyse vor allem um die Feststellung von Schwachstellen in den internen Prozessen und Abläufen sowie um die Einschätzung der Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Dabei sollten sowohl die allgemeinen Risiken als auch die spezifischen Risiken für das Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden. Folgende Risikofaktoren sind zu bewerten:
- Kundenrisiko
- Produkt-, Dienstleistungs- und Transaktionsrisiko
- Vertriebswegerisiko
- Länderrisiko
- Sonstige Risiken
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Risikoanalyse § 5 GwG: Embargos und Sanktionen
Was sind Embargos und Sanktionen? Nach traditionellem Verständnis sind Embargos Wirtschaftssanktionen, die gegenüber einem bestimmten Staat verhängt werden. Der Außenwirtschaftsverkehr mit diesen Staaten wird nach Maßgabe des entsprechenden Embargos eingeschränkt oder sogar komplett untersagt.
Ein typisches Beispiel für ein Embargo ist das Verbot, Rüstungsgüter in einen bestimmten Staat auszuführen (sog. Waffenembargo). Ziel von Embargomaßnahmen ist es politischen Druck auf die vom Embargo betroffenen Beteiligten auszuüben, um diese zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen zu bewegen.
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