- Welche ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse sind nach § 25b KWG einzubeziehen?
- Keine Auslagerungen im Sinne des § 25b KWG
- Anforderungen der Prüfungsberichtsvorordnung an die Berichtserstattung über das Auslagerungsmanagement
- Begriffsdefinition Auslagerung nach MaRisk
- Sonstige institutstypische Dienstleistungen – Begriffsdefinition nach MaRisk
- Beispiele zu: Keine Auslagerung – sonstiger Fremdbezug von Leistungen
- Beispiele zu: Auslagerung – Keine Einstufung als sonstiger Fremdbezug
- Auslagerungsmanagement muss in der Strategie abgebildet werden
- Auslagerungen und Konzentrationsrisiken
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